Ausländische Mitbürgerinnen/-bürger können Kindergeld erhalten, wenn sie nach dem Aufenthaltsgesetz folgenden Status haben:
Niederlassungserlaubnis (§ 9),
Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit (§ 18 - 21 Aufenthaltsgesetz)
Aufenthaltserlaubnis für Deutschland aus humanitären Gründen (nach § 25 Abs. 1 oder 2), anerkannte Asylberechtigung oder ehemals „kleines Asyl“,
eigenständiges Aufenthaltsrecht als Ehepartner (Aufenthaltserlaubnis nach § 31);
Aufenthalterlaubnis nach § 37 Aufenthaltsgesetz, weil Sie in Deutschland aufgewachsen sind,
Aufenthaltserlaubnis nach § 38 Aufenthaltsgesetz, wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, aber seither schon wieder ein Jahr in Deutschland leben,
Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzugs (§ 27 ff). Das geht nur, wenn Ihr Familiennachzug zu einer Person erfolgt, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen der hier oben genannten Aufenthaltstitel besitzt (§§ 9, 18 - 21, 25 Abs. 1 + 2, 31, 36, 38). Die einzelnen Paragraphen, nach denen Ihre Aufenthaltserlaubnis begründet ist, stehen in Ihrem Pass.
Wenn Sie arbeiten, können Sie auch Kindergeld beantragen, wenn Sie nur eine Aufenthaltsbefugnis oder eine Duldung haben (bei Staaten mit Sonderabkommen, z. B. Ex-Jugoslawien, Türkei).
კანონმდებლობიოთ ასეა... ვინ როგორ იცის ეგ სხვა საკითხია

Wer bekommt Elterngeld?
Das Elterngeld soll das Erwerbseinkommen teilweise ersetzen, das wegfällt, wenn sich Mutter oder Vater in den ersten 12 - 14 Lebensmonaten der Betreuung ihres Kindes widmen und in dieser Zeit nicht oder nicht voll berufstätig sind. Das Elterngeld beträgt für diesen Elternteil normalerweise 67 % seines vor der Geburt verdienten Nettoeinkommens. Hausfrauen, Bezieher von Arbeitslosengeld II und andere „Nichterwerbstätige“ erhalten ein Mindestelterngeld.
Elterngeld bekommen Mütter und Väter, die
ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
nicht bzw. nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
mit ihren Kindern zusammen wohnen und
ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Auch Adoptionseltern können Elterngeld beantragen, wenn das angenommene Kind unter 8 Jahren ist.
In Härtefällen (bei schwerer Krankheit, schwerer Behinderung oder Tod der Eltern haben Verwandte bis zum dritten Grad und ihre Ehepartner Anspruch auf Elterngeld.
Ausländische Mütter/Väter erhalten Elterngeld,
wenn sie eine europäische Staatsangehörigkeit (EU) haben und dadurch freizügigkeitsberechtigt sind oder
wenn sie eine Niederlassungserlaubnis (§ 9) haben;
wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat.
Die Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit wird vom Ausländeramt erteilt und muss im Pass stehen. Falls Sie diese Berechtigung nicht haben, fragen Sie während der Schwangerschaft im Ausländeramt nach, ob Sie Anspruch darauf haben oder wenden sich an eine Schwangerenberatungsstelle.
Kein Elterngeld erhalten Sie, wenn Sie die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit nach den §§ 16/17 Aufenthaltsgesetz haben (Studentinnen, Au-Pairs, Haushaltshilfen etc.).
Wenn Sie aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitzen (§ 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 – 5 AufenthaltG), können Sie Elterngeld bekommen, wenn Sie seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in Deutschland sind und arbeiten, Arbeitslosengeld I erhalten oder in Elternzeit sind.
რად უნდა ამდენი ლაი-ლაი და ტვინის ნაოჭების დაჭიმვა
This post has been edited by Castro-Urdiales on 11 Feb 2012, 00:53
Wenn die Menschheit noch einmal von vorne anfinge, wäre die Wissenschaft nach einer bestimmten Zeit auf demselben Stand wie heute?
"res publica res populi est"
"Nur wer die Arbeit kennt, weiss, was ich meide"----Goehte